Bei dem hier dargestellten Beispiel handelt es sich um ein Kostenmodell. Angebote können abweichen und werden nach Ihren Wünschen erstellt.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass wir uns ausdrücklich von Schwarzarbeit und/oder illegaler Beschäftigung distanzieren.
Alle Beschäftigungsverhältnisse werden nach geltendem Tarifrecht und Mindestlohn, dass den geforderten Standarts der Bundesrepublik Deutschland entspricht, abgeschlossen.
Das bedeutet, alle Betreuungskräfte sind in Ihrem Heimatland angestellt, werden fair entlohnt und die entsprechenden Sozialabgaben und Steuern vom Arbeitgeber abgeführt.
Wir erstellen Ihnen Ihr Angebot fair, individuell und bedarfsgerecht.
Beispiel Betreuungskosten nach neuem MiLoG: Stand Anfang 2024
Eine Betreuungskraft : - All In - ab
monatlich 3.390,00 €
Finanzierungsbeispiel
Pflegegeld / Grad 3, entspricht der alten Pflegestufe 2 mit:
Einschränkung der Alltagskompetenz ( Demenz ) - 573,00 €
Verhinderungspflegegeld mtl. (1612 € jährl.) - 134,33 €
Pflegegeld ungenutzte Kurzzeitpflege mtl. (806 € jährl.) - 67,17 €
Steuererleichterung mtl. ( 1/12 aus max. 4000 € jährl.) - 333,33 €
Ihr Steuerberater berät Sie gern (Steuerentlastung)
Zuschuss als mtl. Entlastungsbeitrag (zusätzlich) - 125,00 €
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effektive Belastung max. mtl. 2.157,17 €
Liebevoll & Kompetent denn " nur an´t hues is an´t hues "